Integrationskurs Deutsch

Die deutsche Sprache brauchen Sie im alltäglichen Leben genauso wie bei der Arbeit. Ohne die deutsche Sprache ist es schwer möglich, einen qualifizierten Arbeitsplatz zu erhalten. Die Integration in das Leben in Deutschland gelingt einfacher, wenn Sie sich auf Deutsch verständigen können. Dabei möchte Sie die LEB unterstützen. Die LEB ist ein anerkannter Bildungsträger, bei dem Sie unter anderem Integrations-Sprachkurse besuchen können.

Grundsätzlich können folgende Personen an einem Integrationskurs teilnehmen:
  • Migrant*innen mit Aufenthaltstitel
  • Deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund
  • EU–Bürger*innen
  • Spätaussiedler*innen
Inhalt und Ziel

Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Insgesamt umfasst der Integrationskurs 660 Stunden. Ziel des Integrationskurses ist es, dass sich die Teilnehmer*innen auf Deutsch verständigen können. Im Kurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, wie beispielsweise:

  • Einkaufen
  • Wohnen
  • Arbeit und Beruf
  • Freizeit und soziale Kontakte
Abschluss des Integrationskurses

Der Integrationskurs wird mit einer Abschlussprüfung beendet. Bei bestandener Prüfung haben die Teilnehmer*innen ein Sprachniveau von A2/B1.

Kosten

Wenn Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt oder verpflichtet sind, erhalten Sie hierüber eine schriftliche Bestätigung (Berechtigungsschein) von der Ausländerbehörde oder der für das Arbeitslosengeld II zuständigen Stelle. Mit diesem Berechtigungsschein kommen Sie bitte zu uns.

Eine Unterrichtsstunde in einem Integrationskurs kostet derzeit 3,90 €.

Wenn Sie einen Berechtigungsschein vorlegen, verbleibt ein Kostenbeitrag in Höhe von 1,95 Euro pro Unterrichtsstunde, der an den Kursträger zu zahlen ist. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines jeden Kursabschnittes von 100 Unterrichtsstunden zu bezahlen.

Wenn Sie kein eigenes Einkommen haben, muss diejenige Person den Kostenbeitrag bezahlen, die verpflichtet ist, für Ihren Unterhalt zu sorgen. Das Bundesamt kann Sie vom Kostenbeitrag befreien, wenn Ihnen die Zahlung wegen Ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt. Die Befreiung vom Kostenbeitrag müssen Sie schriftlich bei der Regionalstelle des Bundesamtes (in diesem Falle Braunschweig) beantragen, die für Sie zuständig ist. Bitte stellen Sie den Antrag möglichst vor Beginn der Kursteilnahme.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten und von der dafür zuständigen Stelle zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet wurden, sind Sie automatisch vom Kostenbeitrag befreit. In diesem Fall müssen Sie keinen Antrag bei der Regionalstelle des Bundesamtes stellen.

Die LEB berät Sie dazu gern.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Ansprechpartner*innen

alle Mitarbeiter im BIZ unter

Telefon: 05861 80 697 10
 

Oder schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular